Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - 18 U 151/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8957
OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - 18 U 151/94 (https://dejure.org/1995,8957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.1995 - 18 U 151/94 (https://dejure.org/1995,8957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 1995 - 18 U 151/94 (https://dejure.org/1995,8957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ADSp § 51 a
    Darlegungspflicht des Spediteurs hinsichtlich seiner Sicherungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 3 O 489/93
  • OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - 18 U 151/94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - 18 U 151/94
    Es kommt darauf an, ob der Prozeß bei Zulassung des nachgeholten Sachvortrages länger dauern würde als bei Zurückweisung des Angriffs- oder Verteidigungsmittels (BGH NJW 1979, 1988 ).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - 18 U 151/94
    Diese - in letzter Zeit umstrittene - Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Entscheidung vom 3.11.1994 ausdrücklich bestätigt ( I ZR 100/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01

    Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein,

    Er ist angesichts des unterschiedlichen Informationsstandes der Vertragsparteien gehalten, die näheren Umstände seiner Betriebsorganisation vorzutragen und insbesondere darzulegen, welche Sicherungsmaßnahmen er gegen den Verlust und die Beschädigung von Gütern getroffen hat (vgl. OLG Düsseldorf TranspR 1996, 169).

    Ist danach von einem bewusst leichtfertigen Organisationsverschulden der Beklagten auszugehen, das wie hier seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so oblag es der Beklagten, die gegen die Schadensursächlichkeit des Organisationsmangels sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH TranspR 1989, 327, 328; OLG Düsseldorf TranspR 1996, 169).

  • OLG Jena, 02.06.2004 - 4 U 318/04

    Obhutshaftung des Frachtführers

    Die Beklagte ist angesichts des unterschiedlichen Informationsstandes der Vertragsparteien gehalten, die näheren Umstände ihrer Betriebsorganisation vorzutragen und insbesondere darzulegen, welche Sicherungsmaßnahmen sie gegen den Verlust oder die Beschädigung der ihr anvertrauten Güter getroffen hat (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 2004, 394, 395 m.w.N.; OLG Düsseldorf, TranspR 1996, 169).
  • OLG Jena, 02.06.2004 - 4 U 318/03
    Die Beklagte ist angesichts des unterschiedlichen Informationsstandes der Vertragsparteien gehalten, die näheren Umstände ihrer Betriebsorganisation vorzutragen und insbesondere darzulegen, welche Sicherungsmaßnahmen sie gegen den Verlust oder die Beschädigung der ihr anvertrauten Güter getroffen hat (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 2004, 394, 395 m.w.N.; OLG Düsseldorf, TranspR 1996, 169).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht